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BVerwG, 18.08.2003 - 9 B 52.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung - Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Verstöße gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs oder die gerichtliche Hinweispflicht
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.06.2002 - W 2 K 01.1018
- VGH Bayern, 31.03.2003 - 23 B 02.1936
- BVerwG, 18.08.2003 - 9 B 52.03
- BVerwG, 18.08.2003 - 9 B 51.03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 18.08.2003 - 9 B 52.03
Denn sie beschränkt sich mit ihren Rügen, der Verwaltungsgerichtshof hätte zum Beweis der Tatsache, dass der Grundstücksoberflächenentwässerungsanteil nur 10, 57 % betrage, ein Sachverständigengutachten einholen und zur Behauptung, dass die Kostenanteile der einzelnen Bauwerke auf Grundlage der Verwendungsnachweise korrekt zugeordnet worden seien, einen bestimmten Zeugen hören müssen, auf eine pauschale Kritik der Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichtshofs, ohne sich mit den entsprechenden Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs auseinander zu setzen und ohne konkret deutlich zu machen, hinsichtlich welcher, nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs maßgeblicher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. zu den Anforderungen näher BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).Ebenso wenig sind in diesem Zusammenhang Verstöße gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs oder die gerichtliche Hinweispflicht substantiiert dargetan (vgl. auch insoweit BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O.).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 18.08.2003 - 9 B 52.03
Zwar verbietet die genannte Vorschrift, dass ein bis dahin nicht erörterter rechtlicher oder tatsächlicher Gesichtspunkt zur Grundlage einer Entscheidung gemacht wird und der Rechtsstreit damit eine Wendung erhält, mit der die Beteiligten nicht gerechnet haben und nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfGE 86, 133 m.w.N.). - BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus BVerwG, 18.08.2003 - 9 B 52.03
Denn der Verwaltungsgerichtshof hat damit erkennbar und in Übereinstimmung mit der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188) lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es sich in diesem Fall nicht auf "ungefragte Fehlersuche" begeben werde.